Könnte einer die Fotos nochmal hochladen bitte?
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Legal - Illegal - Scheißegal
Hallo,
Ich stehe vor einem ähnlichen Problem.
Bei mir ist die felge umgespeicht auf dragstar felgenring mit 160/80/15 me888 metzeler.
Passt alles soweit mit minimalen Änderungen an der schwinge und pulley mit Sicherheitsabständen von 5mm seitlich und 1cm zum fender.
Jetzt das Problem:
Tüv will mir das so nicht eintragen wegen fehlendem gutachten der felge und abrollumfang größer 5 Prozent.
Kann da jemand weiterhelfen oder hat tipps?
Wäre super, danke
Ein Gutachten für einen original Felgenring von einem Motorrad das größer, schwerer und schneller ist?
Die eLSe hat Originalbereifung 140/80-15, 140/90-15 mit Reifenfreigabe problemlos eintragbar.
Wo sollen da bei deiner Bereifung die Abweichung von mehr als 5% kommen?
Ich würds bei nem anderen Prüfer versuchen.
Geh am besten mal hin und sag ihm das du sowas vorhast und ob er dir Tipps geben kann auf was zu achten ist, dann fühlen die sich ernst genommen und die Sache läuft evtl. ganz anders.
So hab ichs mit meinen Eintragungen auch gemacht.
Gruß
Ralph
Then I`m dying on the bottom of a pit in the blazing sun
torn and twisted at the foot of a burning bike
Die höchste Form von Toleranz ist das Ertragen dummer Menschen
Ich mag keine Bobber
FORUMSLACKER
Naja, kann sein, dass es da um die Tacho-Abweichung geht. Durch den größeren Abrollumfang des Reifens stimmt nämlich die angezeigte Geschwindigkeit nicht mehr. Schlagt mich bitte nicht, mein Umbau ist bald 15 Jahre her. Daher berichte ich aus der (manchmal etwas nebligen) Erinnerung, ich hab mir da nix aufgeschrieben oder so. Ich hab ja auf Kette umgerüstet und fuhr zuerst die Übersetzung 17-50. Das heißt - vorderes Ritzel 17 Zähne, Kettenrad hinten 50 Zähne. Erinnere mich dunkel daran, dass es dazu auch eine Berechnungsformel gab, die hier im Forum mal gepostet wurde, die belegte, dass das auf ein paar Stellen nach dem Komma mit der originalen Riemenübersetzung übereinstimmt. Weil bei mir der Tacho dann aber überhaupt nicht mehr gestimmt hat (eben wegen des größeren Abrollumfanges des 170/80 statt 140/80), hab ich damals das hintere Kettenrad geändert auf 54 Zähne (Kette entsprechend verlängert). Das war damals ein Tip von Norbert (den wir leider jetzt nicht mehr fragen können), der damals auf seinem Gespann genau diese Übersetzung drauf hatte. Seither passte auch die Tachoanzeige wieder. Falls man aber den 170/80/15 Reifen mit dem originalen Riementrieb fahren will, könnte das eventuell der Knackpunkt sein, weshalb der Prüfer sein OK verweigert. Der Tacho zeigt dann nämlich weniger an, als man tatsächlich fährt, was meines Wissens nicht zulässig ist. Abhilfe könnte hier ein digitaler Tacho schaffen, gibt ja auch so Fahrradtachos (gab es zumindest früher), die die Geschwindigkeit per Magnetsensor am Rad abnehmen statt wie original an der Getriebeausgangswelle.
Geändert von Preusseneintopf (28.04.2023 um 00:01 Uhr)