Sicher, daß Du 2 Federn brauchst? Ich habe einen selbsteinklappenden Seitenständer mit nur einer Feder, und das ist vom TÜV noch nie beanstandet worden... allerdings schaut das bei mir weitaus weniger abenteuerlich aus.
Sicher, daß Du 2 Federn brauchst? Ich habe einen selbsteinklappenden Seitenständer mit nur einer Feder, und das ist vom TÜV noch nie beanstandet worden... allerdings schaut das bei mir weitaus weniger abenteuerlich aus.
Stammtisch Wesermünde
Kiek, n Möw! Apropos Möw - möwie no‘ een?
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Hast Recht, nicht unbedingt, aber in der Regel.
Genaueres ist hier nachzulesen!
Das ist doch wie alles in Deutschland klar geregelt. Danach müssen es wohl zwei Federn sein, wenn es nicht eine...........bla,bla ,
aber lest selbst:
Seiten-/Hauptständer
61StVZO // 93/31 EWG
Ohne geht´s nicht!
- ein Seitenständer und/oder ein Hauptständer muss vorhanden sein
- ein Losfahren mit ausgeklapptem Ständer darf nicht möglich sein
- der/die Ständer muss/müssen sicher fixiert werden - i.d.R. mittels zweier Federn oder eine Feder in Verb. mit einer Halteklammer oder eine nachgewiesen haltbare Feder (10000 Zyklen)
Edit: ist aus dem Link,den first-z reingestellt hat.
TÜV hat es so abgenommen und hat nichts bemängelt und ist auch so eingetragen.
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